Erzeugercode-Pflicht
für Eier
Alle Eier müssen, sofern mehr als 350 Legehennen gehalten werden oder sie auf Märkten, an den Lebensmittelhandel oder zur Weiterverarbeitung abgegeben werden, mit einem Erzeugercode gestempelt werden. Der Code muss mindestens 2 mm groß und gut lesbar sein. Der Antrag auf Zuteilung des Erzeugercodes erfolgt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Die Abgabe unsortierter Eier, also ohne Einteilung nach Güte- und Gewichtsklassen, ist zulässig, solange sie direkt an Endkund:innen erfolgt und zwar an der Produktionsstätte, an einem örtlichen öffentlichen Markt oder beim Verkauf an der Haustür. Die Kennzeichnung dieser Eier erfolgt am besten auf einem Schild oder Begleitzettel neben der Ware.
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