Lein, Mohn, Hanf und
vieles mehr

Ausgangsstoffe für Speiseöle können unterschiedlichste Ölpflanzen und -früchte sein, etwa Sonnenblumen, Raps, Kürbiskerne, Lein, Mohn, Soja, Hanf oder auch Nüsse und Traubenkerne. Selbst angebaute Ölpflanzen und -früchte lassen sich nicht nur zu hochwertigen Ölen pressen, sondern auch zu Pestos, Knabberkernen oder ähnlichen Spezialitäten weiterverarbeiten und direkt vermarkten.
 

Regeln

Was die Verarbeitung betrifft, ist einiges möglich, solange bestimmte Regeln eingehalten werden. Beim Zukauf von Zutaten für die Verarbeitung wie Zucker, Salz, Gewürzen oder Schokolade gibt es keine Einschränkungen. Der Zu- und Verkauf von Handelsware wie z. B. fertig gewürzte oder umhüllte Knabberkerne ist nur mit Gewerbeberechtigung erlaubt. Interessant ist auch: Werden Speiseöle von Gewerbebetrieben gepresst, gelten sie als Urprodukt.
Prämierte Öle aus der eigenen Ölmühle

Kennzeichnung von
Produkten

Für die richtige Kennzeichnung der Öle und daraus hergestellten Produkte stehen von der AGES geprüfte Musteretiketten zur Verfügung. Im Lebensmittelcodex-Kapitel B 30 gibt es klare Vorgaben zu Speisefetten, -ölen und verwandten Erzeugnissen – hier lohnt sich ein Blick darauf.

Zu den Musteretiketten
 

Steirisches
Kürbiskernöl

Wer übrigens Steirisches Kürbiskernöl herstellen und unter dieser Bezeichnung verkaufen möchte, muss strenge Vorgaben erfüllen. Die Bezeichnung ist nämlich seit 1996 durch die EU als „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) anerkannt. Nur Betriebe, die Mitglied oder Kooperationspartner des Erzeugerrings „Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“ sind und die Produktspezifikation einhalten, dürfen das Siegel führen. Mehr Infos dazu gibt es unter www.steirisches-kuerbiskernoel.eu.