Frisch oder verarbeitet

Wer Obst und Gemüse nicht nur frisch, sondern auch verarbeitet anbieten möchte, kann aus einer großen Bandbreite schöpfen: Fruchtaufstriche, Marmeladen, Kompotte, Säfte, getrocknete Früchte, fermentiertes oder eingelegtes Gemüse, Sirupe, Essig, Chutneys oder sogar Spirituosen. Wichtig ist, dass bei der Herstellung auf chemische Konservierungsmittel und künstliche Zusatzstoffe verzichtet wird. Denn gerade bewusst einkaufende Kund:innen legen Wert auf natürliche Zutaten sowie traditionelle oder innovative Herstellungsverfahren.
 

Kennzeichnung

Damit die Produkte korrekt vermarktet werden, braucht es auch die richtige Kennzeichnung. Obst und Gemüse müssen in einwandfreiem Zustand, sauber, unverfälscht und frei von Schädlingen sein – mit deutlich sichtbarer Herkunftsangabe. Bei verpackter Ware muss diese auf der Verpackung oder einem Etikett aufgedruckt sein, bei loser Ware reicht ein gut lesbares Hinweisschild. Für verschiedene Obstarten wie Äpfel, Birnen, Kiwis, Pfirsiche, Tafeltrauben oder Erdbeeren sowie für Gemüsearten wie Salate, Paradeiser oder Paprika gelten spezielle Vermarktungsnormen, die u.a. Größe, Reifegrad und äußere Qualität betreffen.

Ausnahmen von
Kennzeichnungspflicht

Von der Verpflichtung zur Normangabe ausgenommen sind Produkte, die direkt „ab Hof“ für den persönlichen Bedarf abgegeben werden sowie küchenfertig vorbereitete oder verzehrfertige Produkte. Auch Ware, die an Lager- oder Packstellen geliefert wird, muss nicht nach diesen Normen gekennzeichnet werden.
 

Verarbeitetes Obst und Gemüse punktet, wenn es natürlich, kreativ und ohne künstliche Zusätze hergestellt wird.

Musteretiketten

Zur Unterstützung bei der Kennzeichnung gibt es von der AGES geprüfte Musteretiketten, die hier oder über die Landwirtschaftskammern abrufbar sind. Für die Herstellung und Kennzeichnung sind auch die entsprechenden Lebensmittelcodex-Kapitel relevant, bei Obst etwa Kapitel B 4 bis B 8, bei Gemüse B 24 und B 27.

Zu den Musteretiketten