Lebensmittelrecht
Eigenkontrolle

Ein zentraler Grundsatz des Lebensmittelrechts verpflichtet Lebensmittelunternehmer:innen dazu, die Sicherheit ihrer Produkte von der Erzeugung bis zum Inverkehrbringen zu gewährleisten. Als Hilfsmittel zur praktischen Umsetzung der hygienerechtlichen Vorschriften wurden von Expert:innen und Praktiker:innen Hygiene-Leitlinien erstellt und vom Gesundheitsministerium veröffentlicht. Einige davon sind speziell für die Anwendung in der Direktvermarktung in Form von Handbüchern zusammengefasst.
 
 

Hygiene-Leitlinien unterstützen Lebensmittelunternehmer:innen dabei, die Produktsicherheit von der Erzeugung bis zur Direktvermarktung sicherzustellen.

Verpflichtende
Informationsmaterialien -
Hygienehinweis

Bei leicht verderblichen Lebensmitteln, die nicht für den Rohverzehr bestimmt sind – wie z.B. frisches Fleisch, Faschiertes, Geflügelfleisch, Fisch oder Eier – muss am Etikett ein Hygienehinweis, entweder ausgeschrieben oder als Logo angebracht werden. Zudem ist beim Verkauf von offenem Fleisch, Geflügel, Wild, Fisch und losen Eiern der Aushang eines Posters oder das Auflegen von Info-Foldern zur Küchenhygiene erforderlich.