THC und CBD
Für die Herstellung von Lebensmitteln dürfen ausschließlich Hanfsorten verwendet werden, deren THC-Gehalt unter 0,3 % liegt. THC ist der Stoff, der für die berauschende Wirkung verantwortlich ist und genau deshalb streng reguliert. Ein anderes bekanntes Cannabinoid ist CBD (Cannabidiol), das nicht psychoaktiv wirkt und ebenfalls in Hanf enthalten sein kann, vor allem in den Blüten. Diese Blüten dürfen allerdings nicht in Lebensmitteln verarbeitet werden, vor allem wegen des potenziell hohen Cannabinoid-Gehalts. Sie stehen auf der sogenannten „offenen Liste“ der für teeähnliche Erzeugnisse nicht zugelassenen Pflanzenteile im Lebensmittelcodex-Kapitel B 31, Anhang II. Hanf kann ein spannendes und vielseitiges Produkt im Sortiment sein, vorausgesetzt man kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen und hält sich an zugelassene Sorten.