Die Direktvermarktung
von Fleisch

Ob als ganzer oder halbierter Schlachtkörper, in Teilstücken, küchenfertig geschnitten oder als verarbeitetes Produkt – die Direktvermarktung erlaubt viel Spielraum. Wichtig ist dabei, dass für Bezeichnungen und Rezepturen das Lebensmittelcodex-Kapitel B 14 beachtet werden muss. Die Verarbeitung und Schlachtung kann entweder am eigenen Hof oder im Lohnverfahren stattfinden.

Klare Regeln für Urprodukt und Verarbeitung

Es dürfen nur Tiere vermarktet werden, die am eigenen Betrieb aufgezogen oder zumindest zu einem wesentlichen Teil selbst gemästet wurden. Tiere zuzukaufen, schlachten zu lassen und das Fleisch dann als eigenes zu verkaufen, ist nicht erlaubt. Fleisch von Nutztieren und Wild – auch gerupft, abgezogen, im Ganzen, halbiert oder bei Rindern gefünftelt wird als Urprodukt eingestuft. Erst wenn das Fleisch zerteilt, geschnitten oder weiterverarbeitet wird, zählt es als Verarbeitungserzeugnis. Für die Steuer und Sozialversicherung ist entscheidend, welche Art von Produkt vermarktet wird.
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Kennzeichnung von
Fleisch

Die richtige Kennzeichnung ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Von der AGES geprüfte Musteretiketten helfen weiter und sind hier abrufbar oder bei den Landwirtschaftskammern erhältlich. Gerade Konsument:innen, die Fleisch direkt vom Bauernhof kaufen, legen großen Wert auf Transparenz und Information. Sie möchten nicht nur wissen, woher das Fleisch kommt, sondern auch, wie die Tiere gehalten wurden, wie das Fleisch gelagert wird und wie es sich am besten zubereiten lässt. Hier punkten Direktvermarkter:innen mit ehrlicher Beratung und fundiertem Wissen.

Zu den Musteretiketten
 

Wer Fleisch direkt vermarktet, überzeugt mit klarer Kennzeichnung, ehrlicher Beratung und voller Transparenz – vom Stall bis zum Teller.

Schlachtungen

Bei der Schlachtung gelten klare Vorschriften. Für Tiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Farmwild oder Strauße ist eine Zulassung gemäß Hygienerecht immer erforderlich. Für Geflügel und Kaninchen gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen – hier reicht in manchen Fällen eine Registrierung.

Handbücher zur
Eigenkontrolle

Für die hygienisch einwandfreie Herstellung gibt es eigens für die bäuerliche Direktvermarktung entwickelte Handbücher zur Eigenkontrolle. Die Inhalte basieren auf der offiziellen Leitlinie des Gesundheitsministeriums. Die Handbücher sind hier abrufbar oder bei den Landes-Landwirtschaftskammern erhältlich und sollten am Betrieb stets griffbereit sein, besonders im Falle einer Kontrolle.

Zu den Handbüchern