Anforderungen an
teilnehmende Betriebe
Betriebe, die an „Gutes vom Bauernhof“ teilnehmen, verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Kriterien:
- eigene landwirtschaftliche Erzeugung und Verarbeitung
- nachvollziehbare Herkunft der Produkte
- Einhaltung von Hygiene- und Qualitätsstandards
- regelmäßige Kontrollen und Beratungen
Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Marke für nachvollziehbare bäuerliche Qualität steht und eine klare Abgrenzung zu gewerblichen Anbietern schafft.