Die Direktvermarktung
von Fisch

Entscheidend ist dabei, dass Fisch-Direktvermarkter:innen als Lebensmittelunternehmer:innen registriert sind. Eine lebensmittelrechtliche Zulassung des Fischereibetriebes ist allerdings nur dann notwendig, wenn der Verkauf über den Großhandel oder ins Ausland erfolgt. Wer also lokal und direkt vermarktet, bleibt hier von zusätzlichen Auflagen verschont.
 

Regeln

Fisch im Ganzen, geschuppt oder als sogenannte „Seiten“ – also halbiert, von der Rückengräte befreit und ohne Kopf – zählt rechtlich noch zur Urproduktion. Das ist vor allem steuerlich und sozialversicherungsrechtlich von Bedeutung. Filets und verarbeitete Fischprodukte gelten dagegen als Verarbeitungserzeugnisse, womit andere rechtliche Rahmenbedingungen greifen. Für eine korrekte Kennzeichnung der Produkte stehen von der AGES geprüfte Musteretiketten zur Verfügung. Diese helfen nicht nur, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern geben auch Sicherheit bei der Etikettengestaltung.

Zu den Musteretiketten
F(r)ische aus dem Naturteich

Kennzeichnungen und
Anleitungen

Wer sich mit der Schlachtung und Verarbeitung von Fischen beschäftigt, sollte auch das Thema Hygiene genau im Blick haben. Eine speziell dafür entwickelte Leitlinie unterstützt bei der praktischen Umsetzung aller hygienerechtlichen Vorgaben. Für Fische und Fischereierzeugnisse ist zudem das Lebensmittelcodex-Kapitel B 35 zu beachten. Darüber hinaus gibt es hilfreiche Broschüren wie „Bäuerliche Fischereiwirtschaft“ und „Karpfenzerlegung“, die wertvolle Praxistipps und Anleitungen rund um die Produktion, Verarbeitung und Vermarktung bieten.

Zu den Handbüchern
 

Wer in die Direktvermarktung von Fisch einsteigt, hat viele Chancen – aber auch Regeln zu beachten. Mit dem richtigen Know-how, guten Materialien sowie Unterstützung durch Beratung und Förderprogramme kann daraus ein erfolgreicher Betriebszweig entstehen.

 

Förderungen

Auch was Förderungen betrifft, lohnt sich ein Blick in die Details. Im Rahmen der Ländlichen Entwicklung (LE) gibt es vielfältige Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe, die sich breiter aufstellen und beispielsweise in Fischvermarktung investieren möchten. Die Fördermaßnahmen sollen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit stärken, sondern auch nachhaltige Produktion und lebendige Regionen fördern. Informationen zu Einreichstellen, Voraussetzungen und Auswahlkriterien sind online über das Bundesministerium abrufbar. Für persönliche Beratung stehen die Abteilungen für Betriebswirtschaft und Direktvermarktung der Landwirtschaftskammern bereit.