Zulassung, Novel Food
und Tee-Ausnahmen
Werden andere Pflanzen verwendet, muss vorab abgeklärt werden, ob sie überhaupt als Lebensmittel zugelassen sind. Für alles, was unter Arzneimittel oder „Novel Food“ fällt, braucht es eine Zulassung. Und Achtung: Der Anhang II des Lebensmittelcodex-Kapitel B 31 enthält eine Liste jener Pflanzen und Pflanzenteile, die für teeähnliche Erzeugnisse nicht erlaubt sind.